Rechtsprechung
OLG Bremen, 12.04.2013 - 4 AR 1/13 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,12710) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- Oberlandesgericht Bremen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit der Abgabe von Kindschaftssachen während der Anhängigkeit des Scheidungsverfahrens
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit der Abgabe von Kindschaftssachen während der Anhängigkeit des Scheidungsverfahrens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bremerhaven - 151 F 1284/12
- OLG Bremen, 12.04.2013 - 4 AR 1/13
Papierfundstellen
- MDR 2013, 794
- FamRZ 2013, 1680
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Hamm, 01.07.2010 - 2 Sdb (FamS) Zust 19/10
Auszug aus OLG Bremen, 12.04.2013 - 4 AR 1/13
Soweit das Amtsgericht Bremerhaven in seiner Verfügung vom 21.3.2013 auf die Entscheidung des OLG Hamm vom 1.7.2010 (BeckRS 2010, 19638) verweist, ist festzustellen, dass es sich in dem vom Oberlandesgericht Hamm entschiedenen Fall nicht um eine ausschließliche Zuständigkeit gemäß § 152 Abs. 1 FamFG, sondern um eine solche gemäß § 152 Abs. 2 FamFG gehandelt hat. - OLG Hamm, 13.07.2010 - 2 Sdb (FamS) Zust 15/10
Voraussetzungen der Zuständigkeit des Gerichts der Ehesache für Kindschaftssachen
Auszug aus OLG Bremen, 12.04.2013 - 4 AR 1/13
Dass eine ausschließliche Zuständigkeit gemäß § 152 Abs. 1 FamFG auch nach Auffassung des OLG Hamm einer hiervon abweichenden Gerichtsstandsbestimmung gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 5 FamFG entgegenstehen würde, lässt sich indirekt der Entscheidung des Gerichts vom 13.7.2010 (FamRZ 2011, 58) entnehmen.